Kinderdepot.
Wessen Geld, welches Ziel?
Für Ausbildung, den ersten eigenen Haushalt oder das Alter sparen? Das Ziel entscheidet mit darüber, auf wessen Namen Sie sparen und wie frei das Geld später verfügbar sein soll.
Drei Lösungen, drei unterschiedliche Aufgaben
Ein ähnlicher Name bedeutet nicht dieselben Regeln. Besonders wichtig: Die Kinderzulage im Vorsorgevertrag der Eltern ist kein Guthaben des Kindes.
| Frage | Normales Kinderdepot | Vorsorgevertrag der Eltern | Frühstartrente · Entwurf |
|---|---|---|---|
| Auf wessen Namen? | Kind | Berechtigter Elternteil | Kind |
| Wofür gedacht? | Vermögensaufbau; etwa Ausbildung | Altersvorsorge der erwachsenen Person | Altersvorsorge des Kindes |
| Förderung automatisch? | Keine Altersvorsorgezulage allein durch Eröffnung | Nur bei Förderberechtigung und passendem Vertrag | Nach vorgesehenen Anspruchs- und Vertragsregeln |
| Mit 18 frei verfügbar? | Grundsätzlich entscheidet das Kind selbst | Keine allgemeine freie Entnahme | Staatliches Kapital und seine Erträge bleiben grundsätzlich gebunden |
Quellen: § 2 BGB · Volljährigkeit · BMF · Private Altersvorsorge · Gesetzentwurf · 21/7864
Depot, Geldkonto und Sparplan – ganz einfach
Ein Depot ist das digitale Regal für Wertpapiere. Das Verrechnungskonto ist der Geldplatz daneben: Von dort wird gekauft; dort landen Verkaufserlöse. Ein Sparplan ist ein regelmäßiger Kaufauftrag, zum Beispiel monatlich.
„Kinderdepot“ oder „Juniordepot“ bezeichnet gewöhnlich ein Wertpapierdepot auf den Namen eines minderjährigen Kindes. Die Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter. Ein Depot auf den Namen eines Elternteils, das nur gedanklich „für das Kind“ bestimmt ist, gehört dagegen zunächst dem Elternteil.
Diese Eigentumsentscheidung ist wichtiger als eine Startprämie. Schreiben Sie vorab auf: Wem soll das Geld gehören, wann wird es gebraucht und wer soll später darüber entscheiden?
Quellen: § 1629 BGB · Vertretung · ING · Eröffnung eines Junior-Depots (Anbieterbeispiel)
In der Familie sparen, Eigentum klar halten
Wer eröffnet und wer zahlt ein?
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertreten die Eltern das Kind grundsätzlich gemeinsam. Bei Alleinsorge gelten andere Nachweise. Großeltern sind durch ihre Verwandtschaft nicht automatisch vertretungsberechtigt. Stimmen Sie die Eröffnung und die vom Anbieter verlangten Unterlagen mit den Sorgeberechtigten ab.
Großeltern können sich an den Einzahlungen beteiligen. Klären Sie mit der Bank, wie Zahlungen Dritter angenommen und zugeordnet werden. Eröffnungsvollmacht, Lesezugriff und Einzahlungsrecht sind verschiedene Dinge; Zugangsdaten sollten nicht geteilt werden.
Ein Geschenk gehört dem Kind
Wirksam geschenktes Geld ist keine jederzeit abrufbare Familienreserve. Die Eltern verwalten Kindesvermögen nach den Regeln der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung. Für größere Geschenke, besondere Bedingungen oder Streit über die Verwendung sollten die rechtlichen Folgen vorher geklärt werden.
Der 18. Geburtstag ändert die Verfügung
Mit Volljährigkeit entscheidet das Kind grundsätzlich selbst über sein normales Depot. Eine mündliche Absprache „nur fürs Studium“ ersetzt keine wirksame rechtliche Bindung. Planen Sie das Übergabegespräch: Risiken, Passwörter, Steuern, Unterlagen und den Zweck des Sparens.
Quellen: § 1629 BGB · Vertretung · § 1642 BGB · Vermögensverwaltung · § 2 BGB · Volljährigkeit
Was wird gekauft – und was kann schiefgehen?
Eine Aktie ist eine Beteiligung an einem Unternehmen. Ein Fonds bündelt Anlagen. Ein ETF ist ein börsengehandelter Fonds; viele bilden einen Index nach. „ETF“ allein sagt noch nicht, wie breit gestreut oder riskant die Anlage ist. Prüfen Sie, was tatsächlich enthalten ist.
- Einzelunternehmen, enge Branchen und einzelne Länder können starke Konzentrationsrisiken bedeuten. Eine große Zahl ähnlich gelagerter Positionen ist nicht automatisch gute Streuung.
- Ein langer Sparzeitraum beseitigt keine Verluste. Auch kurz vor dem geplanten Verkauf kann der Markt fallen.
- Geld, das zu einem festen Termin gebraucht wird, braucht einen Plan für die letzten Jahre vor der Verwendung. Wann soll Risiko reduziert werden?
- Dividenden, Ausschüttungen und Wiederanlage unterscheiden sich. Ein thesaurierender Fonds legt Erträge im Fonds wieder an; das bedeutet nicht automatisch Steuerfreiheit.
- Ein Sparplan ist ein Ablauf, keine Garantie. Prüfen Sie auch, ob die Rate pausiert, angepasst oder ohne unnötige Entgelte geändert werden kann.
Praktische Orientierung: Stellen Sie zuerst Ziel und Zeithorizont fest, danach Anlage und Sparrate. Lassen Sie sich nicht allein von einer vergangenen Rendite oder einer prominenten Werbung führen.
Quellen: ING · Eröffnung eines Junior-Depots (Anbieterbeispiel) · § 20 EStG · Kapitalerträge
Kosten, Steuern und Nebenwirkungen
Kosten in Euro und Prozent ansehen
Notieren Sie Depotgebühren, Sparplan- und Orderentgelte, laufende Produktkosten, Spreads und Verkaufsentgelte. Beispiel: 30 € feste Jahreskosten entsprechen bei 600 € Jahresbeitrag bereits 5 % der Einzahlungen – noch vor Fondskosten. Das ist ein Kostenvergleich, keine Renditeprognose.
Fragen Sie auch nach Kosten nach dem 18. Geburtstag, dem Ende einer Aktion und bei einem Depotübertrag. „Kostenlos“ muss für jede Kostenart einzeln geprüft werden.
Steuern gehören zum Kind, nicht automatisch zu den Eltern
Im normalen Kinderdepot können Dividenden, Zinsen und realisierte Gewinne steuerpflichtig sein. Das Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € jährlich. Ein Freistellungsauftrag darf über mehrere Banken insgesamt nicht höher sein. Ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist, hängt von allen Einkünften ab.
Schenkungen, Depotüberträge und größere Beträge können zusätzliche Steuerfragen auslösen. Bewahren Sie Zahlungsnachweise, Anschaffungsdaten und Steuerbescheinigungen auf. Die Steuervorteile eines Altersvorsorgevertrags dürfen nicht auf ein normales Kinderdepot übertragen werden.
Andere Leistungen mitdenken
Regelmäßiges Einkommen des Kindes kann für die gesetzliche Familienversicherung wichtig werden. Vor größeren Verkäufen oder Ausschüttungen sollten Sie die Behandlung und aktuelle Einkommensgrenzen bei der Krankenkasse erfragen. Bei späteren bedürftigkeitsabhängigen Leistungen kann auch eigenes Vermögen relevant sein.
Quellen: § 20 EStG · Kapitalerträge · § 10 SGB V · Familienversicherung
Die Frühstartrente ist kein gewöhnliches Kinderdepot
Die Frühstartrente befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Die folgenden Punkte beschreiben das Vorhaben; sie sind keine Zusage, dass ein heute eröffnetes Kinderdepot gefördert wird.
- Vorgesehen sind 10 € monatlich ab sechs Jahren bis zur Volljährigkeit. Der Einstieg soll 2027 mit den Jahrgängen 2020 und 2021 erfolgen, für 2020 rückwirkend ab 2026. Ältere Jahrgänge erhalten nach dem Vorhaben keine Frühstartrentenförderung.
- Für die individuelle Förderung braucht es einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes. Ein gewöhnliches Junior-Depot reicht nicht.
- Die staatliche Förderung soll nur in einen Vertrag pro Kind fließen. Eltern und Großeltern können zusätzlich einzahlen; private Zuzahlungen sind zusammen auf 6.840 € jährlich begrenzt.
- Eigenbeiträge sind keine Voraussetzung für die staatlichen 10 €. Zahlungen Dritter begründen keinen eigenen Sonderausgabenabzug dieser Person.
- Staatliches Kapital und zugehörige Erträge sollen grundsätzlich bis mindestens 65 gebunden sein. Private Zuzahlungen und ihre Erträge sind getrennt zu behandeln; Entnahme, Vertrag und Besteuerung müssen zusammen geprüft werden.
- Ohne individuellen Vertrag ist eine kollektive Anlage vorgesehen. Dorthin sind keine privaten Zuzahlungen vorgesehen. Die Förderung soll also nicht allein daran scheitern, dass die Eltern kein Depot eröffnen.
- Für die begünstigten Standarddepot-Verträge sind Effektivkosten von höchstens 1 % in der Ansparphase vorgesehen; bis 18 sollen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
Für Ausbildung oder den Führerschein benötigtes Geld und langfristig gebundene Altersvorsorge sollten getrennte Ziele bleiben. Prüfen Sie die endgültigen Regeln und die konkreten Vertragsbedingungen, sobald die Produkte verfügbar sind.
Quellen: Gesetzentwurf · 21/7864 · BMF · Frühstartrente
Vor der Eröffnung: neun Fragen an die Familie und die Bank
- Ziel festlegen: Ausbildung, freie Vermögensbildung oder Altersvorsorge? Wann wird das Geld gebraucht?
- Eigentum festlegen: Depot des Kindes oder eigenes Depot mit späterer Schenkung?
- Sorgeberechtigte und Unterlagen klären: Ausweise, Steuer-ID, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis. Die genaue Liste bestimmt der Anbieter.
- Bank und Verwahrung prüfen: Wer führt das Depot, wer das Geldkonto, wer ist bei Problemen zuständig?
- Preisverzeichnis speichern: laufende Gebühren, Produktkosten und Bedingungen nach Aktionsende oder Volljährigkeit.
- Anlage verstehen: Streuung, Risiken, Haltedauer und Verkaufsmöglichkeiten. Keine Anlage wählen, die Sie nicht erklären können.
- Einzahlungen organisieren: Rate, Zahlungen der Großeltern, Eigentumszuordnung und Belege.
- Jährlich prüfen: Kosten, Steueraufträge, veränderte Lebenssituation und der noch verbleibende Zeitraum.
- Übergabe mit 18 vorbereiten: Zugriff, Unterlagen und Finanzwissen gemeinsam durchgehen.
Quellen: ING · Eröffnung eines Junior-Depots (Anbieterbeispiel) · § 1629 BGB · Vertretung
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