Für Eltern, Großeltern und junge Anleger

Kinderdepot.
Wessen Geld, welches Ziel?

Für Ausbildung, den ersten eigenen Haushalt oder das Alter sparen? Das Ziel entscheidet mit darüber, auf wessen Namen Sie sparen und wie frei das Geld später verfügbar sein soll.

Drei Lösungen, drei unterschiedliche Aufgaben

Ein ähnlicher Name bedeutet nicht dieselben Regeln. Besonders wichtig: Die Kinderzulage im Vorsorgevertrag der Eltern ist kein Guthaben des Kindes.

Kinderdepot, Altersvorsorge und Frühstartrente im Vergleich
FrageNormales KinderdepotVorsorgevertrag der ElternFrühstartrente · Entwurf
Auf wessen Namen?KindBerechtigter ElternteilKind
Wofür gedacht?Vermögensaufbau; etwa AusbildungAltersvorsorge der erwachsenen PersonAltersvorsorge des Kindes
Förderung automatisch?Keine Altersvorsorgezulage allein durch EröffnungNur bei Förderberechtigung und passendem VertragNach vorgesehenen Anspruchs- und Vertragsregeln
Mit 18 frei verfügbar?Grundsätzlich entscheidet das Kind selbstKeine allgemeine freie EntnahmeStaatliches Kapital und seine Erträge bleiben grundsätzlich gebunden

Depot, Geldkonto und Sparplan – ganz einfach

Ein Depot ist das digitale Regal für Wertpapiere. Das Verrechnungskonto ist der Geldplatz daneben: Von dort wird gekauft; dort landen Verkaufserlöse. Ein Sparplan ist ein regelmäßiger Kaufauftrag, zum Beispiel monatlich.

„Kinderdepot“ oder „Juniordepot“ bezeichnet gewöhnlich ein Wertpapierdepot auf den Namen eines minderjährigen Kindes. Die Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter. Ein Depot auf den Namen eines Elternteils, das nur gedanklich „für das Kind“ bestimmt ist, gehört dagegen zunächst dem Elternteil.

Diese Eigentumsentscheidung ist wichtiger als eine Startprämie. Schreiben Sie vorab auf: Wem soll das Geld gehören, wann wird es gebraucht und wer soll später darüber entscheiden?

In der Familie sparen, Eigentum klar halten

Wer eröffnet und wer zahlt ein?

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertreten die Eltern das Kind grundsätzlich gemeinsam. Bei Alleinsorge gelten andere Nachweise. Großeltern sind durch ihre Verwandtschaft nicht automatisch vertretungsberechtigt. Stimmen Sie die Eröffnung und die vom Anbieter verlangten Unterlagen mit den Sorgeberechtigten ab.

Großeltern können sich an den Einzahlungen beteiligen. Klären Sie mit der Bank, wie Zahlungen Dritter angenommen und zugeordnet werden. Eröffnungsvollmacht, Lesezugriff und Einzahlungsrecht sind verschiedene Dinge; Zugangsdaten sollten nicht geteilt werden.

Ein Geschenk gehört dem Kind

Wirksam geschenktes Geld ist keine jederzeit abrufbare Familienreserve. Die Eltern verwalten Kindesvermögen nach den Regeln der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung. Für größere Geschenke, besondere Bedingungen oder Streit über die Verwendung sollten die rechtlichen Folgen vorher geklärt werden.

Der 18. Geburtstag ändert die Verfügung

Mit Volljährigkeit entscheidet das Kind grundsätzlich selbst über sein normales Depot. Eine mündliche Absprache „nur fürs Studium“ ersetzt keine wirksame rechtliche Bindung. Planen Sie das Übergabegespräch: Risiken, Passwörter, Steuern, Unterlagen und den Zweck des Sparens.

Was wird gekauft – und was kann schiefgehen?

Eine Aktie ist eine Beteiligung an einem Unternehmen. Ein Fonds bündelt Anlagen. Ein ETF ist ein börsengehandelter Fonds; viele bilden einen Index nach. „ETF“ allein sagt noch nicht, wie breit gestreut oder riskant die Anlage ist. Prüfen Sie, was tatsächlich enthalten ist.

Praktische Orientierung: Stellen Sie zuerst Ziel und Zeithorizont fest, danach Anlage und Sparrate. Lassen Sie sich nicht allein von einer vergangenen Rendite oder einer prominenten Werbung führen.

Kosten, Steuern und Nebenwirkungen

Kosten in Euro und Prozent ansehen

Notieren Sie Depotgebühren, Sparplan- und Orderentgelte, laufende Produktkosten, Spreads und Verkaufsentgelte. Beispiel: 30 € feste Jahreskosten entsprechen bei 600 € Jahresbeitrag bereits 5 % der Einzahlungen – noch vor Fondskosten. Das ist ein Kostenvergleich, keine Renditeprognose.

Fragen Sie auch nach Kosten nach dem 18. Geburtstag, dem Ende einer Aktion und bei einem Depotübertrag. „Kostenlos“ muss für jede Kostenart einzeln geprüft werden.

Steuern gehören zum Kind, nicht automatisch zu den Eltern

Im normalen Kinderdepot können Dividenden, Zinsen und realisierte Gewinne steuerpflichtig sein. Das Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € jährlich. Ein Freistellungsauftrag darf über mehrere Banken insgesamt nicht höher sein. Ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist, hängt von allen Einkünften ab.

Schenkungen, Depotüberträge und größere Beträge können zusätzliche Steuerfragen auslösen. Bewahren Sie Zahlungsnachweise, Anschaffungsdaten und Steuerbescheinigungen auf. Die Steuervorteile eines Altersvorsorgevertrags dürfen nicht auf ein normales Kinderdepot übertragen werden.

Andere Leistungen mitdenken

Regelmäßiges Einkommen des Kindes kann für die gesetzliche Familienversicherung wichtig werden. Vor größeren Verkäufen oder Ausschüttungen sollten Sie die Behandlung und aktuelle Einkommensgrenzen bei der Krankenkasse erfragen. Bei späteren bedürftigkeitsabhängigen Leistungen kann auch eigenes Vermögen relevant sein.

Die Frühstartrente ist kein gewöhnliches Kinderdepot

Die Frühstartrente befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Die folgenden Punkte beschreiben das Vorhaben; sie sind keine Zusage, dass ein heute eröffnetes Kinderdepot gefördert wird.

Für Ausbildung oder den Führerschein benötigtes Geld und langfristig gebundene Altersvorsorge sollten getrennte Ziele bleiben. Prüfen Sie die endgültigen Regeln und die konkreten Vertragsbedingungen, sobald die Produkte verfügbar sind.

Vor der Eröffnung: neun Fragen an die Familie und die Bank

  1. Ziel festlegen: Ausbildung, freie Vermögensbildung oder Altersvorsorge? Wann wird das Geld gebraucht?
  2. Eigentum festlegen: Depot des Kindes oder eigenes Depot mit späterer Schenkung?
  3. Sorgeberechtigte und Unterlagen klären: Ausweise, Steuer-ID, Geburtsurkunde und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis. Die genaue Liste bestimmt der Anbieter.
  4. Bank und Verwahrung prüfen: Wer führt das Depot, wer das Geldkonto, wer ist bei Problemen zuständig?
  5. Preisverzeichnis speichern: laufende Gebühren, Produktkosten und Bedingungen nach Aktionsende oder Volljährigkeit.
  6. Anlage verstehen: Streuung, Risiken, Haltedauer und Verkaufsmöglichkeiten. Keine Anlage wählen, die Sie nicht erklären können.
  7. Einzahlungen organisieren: Rate, Zahlungen der Großeltern, Eigentumszuordnung und Belege.
  8. Jährlich prüfen: Kosten, Steueraufträge, veränderte Lebenssituation und der noch verbleibende Zeitraum.
  9. Übergabe mit 18 vorbereiten: Zugriff, Unterlagen und Finanzwissen gemeinsam durchgehen.
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